Common Reporting Standard
Mit dem Common Reporting Standard (CRS) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) können Staaten untereinander Daten austauschen. So erhalten die Finanzbehörden regelmäßig Finanzinformationen aus dem Ausland, um eine gerechte Besteuerung sicherzustellen. Ziel dabei ist, Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Bisher haben sich über 100 Staaten auf diesen Standard verständigt – darunter auch Deutschland.
Standard zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung
Wen betrifft der Common Reporting Standard?
Dem Common Reporting Standard unterliegen nicht nur Banken: Neben Finanzinstituten sind auch bestimmte Versicherungsunternehmen – zum Beispiel Lebensversicherungsunternehmen – betroffen.
Wer ist meldepflichtig?
Der CRS betrifft Konten und Depots von
- natürlichen Personen, die im Ausland steuerlich ansässig sind,
- Unternehmen, die im Ausland steuerlich ansässig sind,
- bestimmten Gesellschaften, die ihre Erträge zum Großteil aus Finanzanlagen beziehen, an denen Personen mit steuerlicher Ansässigkeit im Ausland zu mindestens 25 Prozent beteiligt sind.
Wir sind daher in diesen Fällen nach dem FinanzkontenInformationsaustauschgesetz dazu verpflichtet, die betreffenden Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden.
Wer erhält meine Informationen?
Im Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz steht außerdem, dass Gesellschaften oder Unternehmen generell gemeldet werden, wenn sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben.
Das BZSt leitet diese Daten an andere Staaten weiter und erhält im Austausch Daten ausländischer Finanzinstitute über Steuerpflichtige, die in Deutschland ansässig sind.
Welche Informationen meldet meine Bank dem Fiskus?
Ihre Volksbank Anröchte eG meldet dem BZSt:
Prüfung von Neukundinnen und Neukunden
Eine Prüfung wird außerdem in folgenden Fällen ausgelöst:
- Wenn nur eine Telefonnummer im Meldeland, aber keine deutsche vorliegt.
- Wenn die aktuelle Post- oder Hausadresse im Meldeland liegt
- oder wenn die aktuell gültige Handlungs- oder Verfügungsvollmacht/Zeichnungsberechtigung zugunsten einer Person mit Anschrift in einem Meldeland liegt.
Wenn wir bei Ihnen eines der zuvor genannten Anzeichen entdecken, informieren wir Sie.
Einreichen der Dokumente
Wenn Sie bestätigen, dass Sie im Ausland steuerlich ansässig sind, übermitteln wir Ihre steuerlichen Daten jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern. Falls Sie nicht im Ausland ansässig sind, sind wir nicht mehr zur Meldung verpflichtet. Wenn wir keine Rückmeldung erhalten, müssen wir die Kontodaten melden.
FAQ
Sie ist dazu nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz verpflichtet. Die Informationen werden vom BZSt ins Ausland weitergeleitet. Ziel dieses Austauschs von Steuerinformationen ist es, dass die deutschen Finanzbehörden im Gegenzug regelmäßig Finanzinformationen über das Vermögen in Deutschland steuerlich ansässiger Personen aus dem Ausland erhalten und so eine gerechte Besteuerung sicherstellen.
Das richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des jeweiligen Staates. Anknüpfungspunkte sind dabei in erster Linie der Wohnsitz, bei Unternehmen entsprechend der Unternehmenssitz oder der Sitz der Geschäftsleitung. Es ist möglich, in mehreren Staaten gleichzeitig steuerlich ansässig zu sein.
Nach § 3 Abs. 2 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes sind die Banken verpflichtet, die Daten und Informationen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Nach § 8 dieses Gesetzes müssen Banken die so gewonnenen Daten weitergeben.