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Mietkautionsbürgschaft

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten, müssen Sie meist bis zu 3 Monatskaltmieten als Sicherheit zahlen. Vielleicht haben Sie Ihre bisherige Kaution noch nicht zurückbekommen. Dann kann es finanziell schnell mal eng werden. Schaffen Sie mit der R+V-MietkautionsBürgschaft mehr Spielraum für Umzugskosten, neue Möbel oder die lang ersehnte Urlaubsreise. Statt eine Kaution zu bezahlen, geben Sie Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter einfach eine Bürgschaftsurkunde. Gemeinsam mit der R+V beraten wir Sie gern.

Vorteile
So funktioniert's
Voraussetzungen
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Vorteile
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Vorteile der R+V-MietkautionsBürgschaft

Für Mieterinnen und Mieter

Flexibel

  • Wenn die vermietende Person einverstanden ist, können Sie die Bürgschaft nachträglich für ein bestehendes Mietverhältnis abschließen. Die Bürgschaftsurkunde ersetzt dann Ihre Kaution.
  • Sie zahlen Ihren Versicherungsbeitrag im Voraus monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
  • Es gibt keine Mindestlaufzeit und die Bürgschaft ist täglich kündbar.

Passgenau

  • Sie zahlen Ihren Versicherungsbeitrag nur so lange, bis Sie die Rückgabeerklärung der Vermieterin oder des Vermieters bei der R+V eingereicht haben.
  • Die R+V-MietkautionsBürgschaft bekommen Sie schon ab 4,17 Euro1 pro Monat. Zusätzliche Kosten für Abschluss oder Kontoführung gibt es nicht.
  • Die Bürgschaft deckt auch hohe Kautionssummen ab.

Einfach

  • Die R+V übernimmt für Sie die Mietkautionsbürgschaft und damit die Haftung gegenüber der vermietenden Partei.
  • Falls Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter die Bürgschaft nicht akzeptiert, geben Sie sie einfach innerhalb der ersten 30 Tage beitragsfrei zurück.
  • Sie beantragen die R+V-MietkautionsBürgschaft online. Nach Abschluss erhalten Sie die Bürgschaftsurkunde zeitnah postalisch.

Für Vermieterinnen, Vermieter und Hausverwaltungen

Komfortabel und sicher

  • Die Bürgschaft deckt vom ersten Vermietungstag an bis zu 3 Monatskaltmieten ab.
  • Der Verwaltungsaufwand ist gering und es gibt keine Gebühren.
  • Es gilt die gleiche Rechtssicherheit wie bei Mietkautionen in bar.
  • Schäden an der Mietsache teilen Sie der R+V einfach digital mit.

So funktioniert die R+V-MietkautionsBürgschaft

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Quelle: R+V • Länge: 01:54 • Veröffentlicht: 01.09.2023

Voraussetzungen für die R+V-MietkautionsBürgschaft

  • Es handelt sich um eine private Mietsache in Deutschland, die Sie selbst bewohnen, aber nicht gewerblich nutzen.
  • Ihr Mietvertrag läuft mindestens 18 Monate.
  • Der zu mietende Raum befindet sich nicht in einem Pflegeheim.
  • Bei einer Wohngemeinschaft schließt eine Person die Mietkautionsbürgschaft für die ganze Wohnung ab.
Illustration zweier Personen vor einem Haus, die untereinander einen Schlüsselbund gegen ein Dokument austauschen

Gut zu wissen

Produktinformation
422 KB
Informationsblatt zur R+V-MietkautionsBürgschaft
Versicherungsbedingungen
384 KB
Allgemeine Versicherungsbedingungen der R+V
Änderungsantrag
652 KB
Antrag zum Einschluss weiterer Bürgschaften

FAQ zur R+V-MietkautionsBürgschaft

Ab wann und wie lange ist meine Mietkautionsbürgschaft gültig?

Die R+V-MietkautionsBürgschaft gilt ab dem Datum, das in der Bürgschaftsurkunde steht. Soweit nicht anders vereinbart, bleibt sie gültig, bis die R+V durch die Rückgabeerklärung von der Vermieterin oder dem Vermieter aus der Haftung entlassen wird oder bis die Versicherung die Bürgschaftssumme ganz ausgezahlt hat.

Wie berechne ich meinen Versicherungsbeitrag?

Für jede R+V-Bürgschaft zahlen Sie einen separaten Beitrag. Er berechnet sich aus der Höhe der Bürgschaft und den Abständen, in denen Sie den Beitrag zahlen, zum Beispiel halbjährlich. Aus den einzelnen Beiträgen ergibt sich Ihre gesamte Beitragssumme.

Gibt es Beschränkungen bei der Höhe meiner Mietkautionsbürgschaft?

Ja. Nach § 551, Absatz 1 BGB darf eine Mietsicherheit nicht höher als 3 Nettomieten sein. Die R+V bürgt für Summen von 500 bis maximal 15.000 Euro. Diese Obergrenze gilt auch, wenn Sie mehrere Bürgschaften in Ihren Vertrag einschließen.

Kann ich meinen Vertrag bei einem Umzug fortführen?

Ja. Per Änderungsantrag nehmen Sie eine neue Bürgschaft in Ihren bestehenden Vertrag auf. Für die bisherige R+V-MietkautionsBürgschaft müssen Sie keinen Beitrag mehr zahlen, sobald die R+V die Kündigungsbestätigung des alten Mietvertrags bekommen hat. Aufgehoben wird die bisherige R+V-MietkautionsBürgschaft, sobald sie der R+V zusammen mit der Rückgabeerklärung der Vermieterin oder des Vermieters vorliegt. Die Rückgabeerklärung muss von der vermietenden Partei unterschrieben sein. Der Versicherungsvertrag endet erst, wenn alle in ihm gebündelten Bürgschaften von den jeweils vermietenden Parteien freigegeben sind. Die R+V-MietkautionsBürgschaft aus einem vorhergehenden Mietverhältnis ist nicht übertragbar.

Was tue ich, wenn ich meine Mietkautionsbürgschaft nicht mehr brauche?

Wenn Sie Ihre R+V-MietkautionsBürgschaft nicht mehr brauchen, zum Beispiel weil Sie umziehen, unterschreibt Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter einfach die Rückgabeerklärung auf der Rückseite der Bürgschaft und schickt das Dokument dann entweder per Post an die R+V Versicherung oder als PDF-Datei an miete@ruv.de.

Zahle ich nach meinem Auszug noch einen Versicherungsbeitrag?

Nein. Die R+V berechnet Ihnen ab Ihrem Auszugsdatum keinen Beitrag mehr, wenn ihr innerhalb von 3 Monaten mindestens eines der folgenden Dokumente vorliegt:
 

  • Die Rückgabeerklärung der Vermieterin oder des Vermieters
  • Das Übergabeprotokoll
  • Die Kündigungsbestätigung der vermietenden Partei

Nach Ablauf der 3 Monate gilt der Stichtag, an dem mindestens eines der Dokumente bei der R+V eingeht. Senden Sie es an miete@ruv.de.

Illustration einer Person, die zwei anderen Personen etwas erklärt

Wir sind gern persönlich für Sie da

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